Regierung zu Schwangerschaftsabbrüchen: Doch progressiver als gedacht?
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Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Über die Finanzierung dieser Eingriffe wird aktuell in der Koalition intensiv gestritten.
Was ist passiert?
Noch immer ist das Thema Abtreibung in der Gesellschaft stigmatisiert. Das liegt auch daran, dass bis heute Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen und damit grundsätzlich rechtswidrig und nur unter bestimmten Vorraussetzungen straffrei sind.
Laut dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union könnte sich das aber schon bald ändern. Zu Schwangerschaftsabbrüchen sieht der Koalitionsvertrag vor, die gesundheitliche Versorgung für Frauen in Konfliktsituationen auszubauen und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen über den aktuellen Umfang hinaus zu erweitern.
Auslöser: Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf betonte in der Sendung „Lanz“, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag könnten eine Legalisierung von Abbrüchen in der Frühphase bedeuten – dies spiegle sich nach ihrer Auffassung deutlich im Vertrag wider.
🔍 Hintergrund
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich strafbar, bleiben aber bis zur zwölften Woche nach verpflichtender Beratung straffrei. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bisher nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation (z.B. nach Vergewaltigung) – in allen anderen Fällen tragen Schwangere die Kosten in der Regel selbst.
Die heikle Frage: Wenn die Gesetzliche Krankenversicherung künftig weitere Abbrüche bezahlen soll, müsste der Abbruch rechtlich legalisiert werden. Denn Versichertengemeinschaften dürfen laut Bundesverfassungsgericht nur Leistungen übernehmen, die dem geltenden Recht entsprechen.
Was sagt die Regierungsparteien?
SPD: Rechtspolitikerin Carmen Wegge teilt die Auffassung von Frauke Brosius-Gersdorf: Die SPD sieht im Koalitionsvertrag die Grundlage für eine Entkriminalisierung und Kassenfinanzierung von Abbrüchen in der Frühphase.
Union (CDU): Dagegen stellt die CDU klar: Die Partei sei allenfalls bereit, die Einkommensgrenzen für die Kostenübernahme zu überprüfen. Eine generelle Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen lehnt sie weiterhin ab.
‼️ Was bleibt
Frauen können in Deutschland nicht frei über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der §218 steht weiterhin im Strafgesetzbuch – und regelt, was erlaubt ist und was nicht.
Doch es geht um mehr: Jeder Mensch sollte das Recht haben, selbst über den eigenen Körper zu bestimmen. Ohne Angst. Ohne rechtliche Hürden. Ohne gesellschaftliche Stigmatisierung.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält das Versprechen, die Paragraphen rund um den Schwangerschaftsabbruch zu überprüfen. Doch ein Versprechen ersetzt keine Veränderung. Und eine politische Absicht ist noch lange keine Gesetzesreform.
Was jetzt zählt: Selbstbestimmung wieder muss ins Zentrum der Debatte. Dafür braucht es Aufklärung, Haltung – und den Mut zu sagen, was immer noch zu oft verschwiegen wird.
Selbstbestimmung über den eigenen Körper muss gesetzlich garantiert werden. Punkt.
🕵️♀️ Wir lesen uns am Donnerstag wieder – denn irgendwas passiert ja immer.
Eure Sally aka die Informantin 💜
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