Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt. Die AfD liegt in Umfragen bei rund 40 Prozent – und sie will diesmal nicht mitregieren. Sie will regieren. Dafür hat sie ein Papier vorgelegt, das sie selbstbewusst „Regierungsprogramm” nennt. Dazu ein „100-Tage-Sofortprogramm”, das zeigt, wie schnell es gehen soll.
Ich habe beides gelesen. Und ich will dir drei Bereiche zeigen, die klar machen, worum es am 6. September wirklich geht. Nicht, weil sie die einzigen wären. Sondern weil sich an ihnen ein Muster zeigt, das du kennen solltest.
Vorher noch ein Wort zu dem Mann, der dieses Programm umsetzen will: Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Auf TikTok folgen ihm über 750.000 Menschen. Er wirkt dort nahbar, freundlich, optimistisch. Genau das ist die Strategie. Der Rechtsextremismus-Experte David Begrich nennt ihn die „personifizierte Selbstverharmlosung der AfD”: Seine Politik ist nicht gemäßigter als das Programm. Er verkauft sie nur anders. Zur Erinnerung: Siegmund saß 2023 mit am Tisch, als sich Rechtsextreme in Potsdam trafen, um über die massenhafte Vertreibung von Menschen aus Deutschland zu sprechen. Wenn dir also ein freundliches Video von ihm begegnet, das nach Kümmerer klingt, gilt: Das Programm ist der Maßstab. Nicht der Ton.
Frauen: Prämien fürs Gebären, Abbau von Rechten
Die AfD nennt die Familie die „Keimzelle der Gesellschaft” – gemeint ist: Vater, Mutter, Kind, deutsch. Sie warnt vor dem „Aussterben des deutschen Volkes” und macht dafür einen Schuldigen aus: den „radikal feministischen Ungeist”. Wer damit gemeint ist, lässt sie offen. Absichtlich.
Dagegen helfen sollen „Baby-Begrüßungsgeld”, ein landeseigenes „Familiengeld”, Zuschüsse für künstliche Befruchtung. Alles nur mit deutscher Staatsbürgerschaft. Gleichzeitig sollen Gleichstellungsbeauftragte abgeschafft, Frauenförderung gestrichen und die Frauenquote gekippt werden. Beim Thema Schwangerschaftsabbruch kämpft die AfD gegen die Entkriminalisierung und will in der Konfliktberatung Ultraschalluntersuchungen zur Pflicht machen.
Was davon geht? Das Abtreibungsrecht ist Bundessache, da kann Sachsen-Anhalt nichts ändern. Aber Förderprogramme kappen, Beratungsstellen finanziell austrocknen, Prämien nur für die „richtigen” Familien: Das geht ab Tag eins. Und schon heute führen immer weniger Kliniken in Sachsen-Anhalt Schwangerschaftsabbrüche durch.
Schulen: Erst die Lehrpläne, dann die Köpfe
Inklusion nennt die AfD ein gescheitertes „Experiment”. Kinder mit Behinderung seien ein „Störfaktor”, sie sollen zurück auf Förderschulen. Geflüchtete Kinder sollen in Extra-Klassen unterrichtet werden, mit dem Stoff aus den Schulen ihrer Herkunftsländer. Der Geschichtsunterricht soll sich stärker aufs 19. Jahrhundert und die „erfolgreiche Reichsgründung” konzentrieren. Programme wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage” gelten der AfD als „politische Propaganda” und sollen beendet werden. Die Regenbogenflagge? Verboten. Stattdessen soll an jedem Schultag die Deutschlandfahne wehen – so steht es wörtlich im 100-Tage-Sofortprogramm.
Und die Lehrkräfte? Denen will die AfD ein strikteres „Neutralitätsgebot” verordnen. Dabei gilt: Lehrkräfte müssen nicht neutral sein. Sie dürfen Haltung zeigen, die Verfassung verlangt es sogar, denn Beamt*innen sind verpflichtet, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Ein Erlass, der ihnen verbietet, Rechtsextremismus beim Namen zu nennen, wäre rechtswidrig.
Aber hier zeigt sich das Muster: Die Wirkung braucht keine rechtliche Haltbarkeit. Die AfD betreibt seit Jahren Meldeportale gegen Lehrkräfte und die Verunsicherung wirkt, obwohl sich die Rechtslage nie geändert hat. Ein offizieller Erlass, Disziplinarverfahren, die sich über Jahre ziehen, bevor ein Gericht sie kassiert: Wer traut sich dann noch?
Polizei und Verfassungsschutz: Die Beobachtete will die Beobachter kontrollieren
Der Verfassungsschutz stuft die AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem ein. Genau diese Behörde will die Partei künftig führen. Denn das Innenministerium steht über Polizei und Verfassungsschutz und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat angekündigt, bei einem Wahlsieg bis zu 200 Spitzenbeamt*innen auszutauschen. Wer die Arbeit „aktiv blockiert”, müsse gehen.
Ein AfD-Innenminister hätte ab dem Tag seiner Ernennung Zugriff auf alle Unterlagen, auch geheim eingestuft, ohne eigene Sicherheitsüberprüfung, denn als Minister ist er qua Amt befugt. Er könnte die Beobachtung der eigenen Partei stoppen. Sicherheitsexpert*innen warnen, dass Informationen an rechtsextreme Netzwerke oder autoritäre Staaten abfließen könnten. Selbst der BKA-Präsident sagt, man müsse dann überlegen, „wie offen wir mit Informationen im Verbund umgehen könnten”. Heißt: Ganz Deutschland wüsste weniger.
Dazu will die AfD eine „freiwillige Bürgerwacht” aufbauen. Freiwillige ohne Polizeiausbildung, die durch die Kommunen ziehen. Der Chef der Polizeigewerkschaft, Jochen Kopelke, findet dafür deutliche Worte: Bürgerwehren, wie man sie aus anderen Ländern Europas kenne, „greifen willkürlich Leute auf, halten sie fest, drangsalieren sie, verprügeln sie.” Und die unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Fehlverhalten, den Polizeibeauftragten? Will die AfD ersatzlos abschaffen. Mehr Polizei, weniger Kontrolle der Polizei.
Das Muster
Drei Bereiche, ein Prinzip. Vieles im Programm würde vor Gerichten scheitern – an der UN-Behindertenrechtskonvention, am Grundgesetz, an der Verfassungstreuepflicht. Aber Gerichte brauchen Jahre. Lehrpläne umschreiben, Förderungen streichen, Beamte austauschen, Erlasse verfügen: Das geht sofort. Und die Einschüchterung wirkt ab Tag eins.
Wer also sagt „das dürfen die doch gar nicht”, hat halb recht. Und übersieht die entscheidende Hälfte.
Aber noch ist es nicht so weit. Du entscheidest mit: mit deiner Stimme am 6. September. Mit jedem Gespräch. Und damit, dass du diesen Newsletter weiterleitest – an Menschen, die noch nicht wissen, was in diesem Programm steht.
Wenn du tiefer einsteigen willst: Genau darüber habe ich ein ganzes Buch geschrieben. In „Wenn der rechte Rand regiert" gehe ich der Frage nach, was passiert, wenn Parteien wie die AfD an die Macht kommen – mit Blick auf Länder, in denen Rechtsextreme und Rechtspopulisten schon regieren oder regiert haben. Sachsen-Anhalt ist kein Gedankenexperiment. Es gibt Erfahrungswerte. Das Buch gibt es überall, wo es Bücher gibt.
Ende der Woche folgt Teil 2: Was die AfD mit der Wirtschaft vorhat – und was ihre Abschiebepläne für die Menschen in Sachsen-Anhalt konkret bedeuten würden.







Der Beitrag ist kein neutraler Faktencheck, sondern politische Agitation im Gewand einer Analyse. Reale Programmpunkte werden herausgegriffen, maximal negativ gerahmt und anschließend zu einem großen Bedrohungsszenario zusammengesetzt.
Schon bei den „rund 40 Prozent“ beginnt das Framing. Aktuell liegt die AfD bei 43 Prozent. Warum die weichere Zahl wählen, wenn die präzisere Zahl verfügbar ist? Ähnlich bei der Bürgerwacht: Warum wird der Vorschlag rhetorisch in Richtung „Bürgerwehr“ gerückt, ohne den sicherheitspolitischen Ausgangspunkt, nämlich begrenzte Polizeikapazitäten und den Wunsch nach mehr Präsenz, ernsthaft darzustellen? Der Beitrag unterschlägt die Bedrohungslage komplett. Nichts über Messergewalt, Gruppenvergewaltigungen, Erpressung usw. Man kann die Idee kritisieren. Aber warum muss man dafür die schlimmstmögliche Assoziation erzeugen und die realen Ursachen verschweigen?
Dasselbe Muster bei der Familienpolitik: „Prämien fürs Gebären“ klingt nach Zuchtprogramm. Warum nicht schlicht „finanzielle Förderung von Familien“? Bei der Schule wird aus einer geplanten Lehrplanänderung gleich „erst die Lehrpläne, dann die Köpfe“. Das ist keine Analyse, sondern suggestive Sprache. Und aus der Forderung nach einem strengeren Neutralitätsgebot wird „Einschüchterung“, ohne die Gegenfrage ernsthaft zu stellen: Darf ein Staat von Lehrkräften nicht verlangen, ihre politische Macht über Minderjährige nicht für parteipolitische Zwecke einzusetzen?
Auch beim Verfassungsschutz wird aus einer möglichen politischen Einflussnahme schnell ein Bedrohungsszenario. Möglichkeit → Szenario → Konsequenz → scheinbare Gewissheit. So funktioniert Alarmframing.
Und warum wird der Wunsch nach kultureller Kontinuität, nationaler Identität, sicheren Grenzen und innerer Sicherheit überwiegend als Verdachtsmoment behandelt, statt diese Anliegen einmal als legitime politische Positionen zu diskutieren? Ist der Wunsch unsere Kultur zu bewahren nicht berechtigt?
Konservative müssen nicht in allem recht haben. Aber sie müssen auch nicht erst moralisch pathologisiert werden, bevor man über ihre Argumente spricht.
Besonders entlarvend ist schließlich der Schluss: „Du entscheidest mit“, Newsletter weiterleiten und anschließend Werbung für das eigene Buch. Der Text erklärt also nicht nur, was man über die AfD denken soll, sondern fordert unmittelbar zur politischen Handlung auf.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob jede AfD-Forderung vernünftig ist. Die Frage ist warum sollte man einen Text für eine ausgewogene Analyse halten, der systematisch die ungünstigste Interpretation der Gegenseite auswählt, Gegenargumente ausblendet, emotional auflädt und anschließend zur politischen Mobilisierung auffordert?
Das ist keine nüchterne Programmkritik. Es ist Propaganda.
Noch ein wichtiger Punkt zum Abschluss: Die Einteilung von „links“ bis „rechts“ und weiter zu „extrem“ ist politisch stumpfsinnig. Sinnvoller wäre die Frage, wer mehr Macht beim Staat konzentrieren will und wer mehr individuelle Freiheit und einen auf Kernaufgaben begrenzten Staat fordert. Erst die libertäre Forderung nach einer weitgehend oder vollständig staatenlosen Gesellschaft wäre aus dieser Perspektive tatsächlich radikal – und davon ist die AfD meilenweit entfernt. Sie pauschal als „rechtsextrem“ zu etikettieren, ist daher keine Analyse als schlichtes politisches Framing.
Ich glaube, in den Beitrag haben sich ein paar Fehler, Ungenauigkeiten und vor allem Vermischungen von Tatsachen und Interpretation eingeschlichen.
1. Das Potsdamer Treffen
Du schreibst, Ulrich Siegmund habe „mit am Tisch“ gesessen, als sich Rechtsextreme in Potsdam trafen, „um über die massenhafte Vertreibung von Menschen aus Deutschland zu sprechen“.
Das stellt einen bis heute umstrittenen und in zahlreichen Gerichtsverfahren behandelten Sachverhalt erstaunlich eindeutig dar.
Unstreitig ist: Siegmund war dort und Martin Sellner hielt einen Vortrag über Remigration. Ebenso belegt ist aber, dass es sich um eine längere Veranstaltung mit mehreren Vorträgen zu völlig unterschiedlichen Themen handelte. Ulrich Vosgerau hielt beispielsweise einen Vortrag über die Briefwahl, Siegmund selbst sprach über seine politischen Vorstellungen für Sachsen-Anhalt. Vosgerau dokumentiert seinen Potsdamer Vortrag sogar auf seiner eigenen Website.
Was Sellner dort genau gesagt hat, darüber existieren mittlerweile sogar widersprüchliche eidesstattliche Erklärungen von Teilnehmern. Verschiedene Gerichte haben sich mit unterschiedlichen Aussagen der CORRECTIV-Berichterstattung beschäftigt; das Landgericht Berlin II untersagte CORRECTIV 2026 unter anderem die Behauptung eines „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aber eigentlich ist Sellners Position für die Beurteilung Siegmunds gar nicht entscheidend. Die politische Haltung eines Redners wird nicht automatisch zur Haltung aller anderen Menschen, die dieselbe Veranstaltung besucht haben.
Wenn wir wissen wollen, was Siegmund will, können wir ihn an seinen eigenen Aussagen und – wie du selbst völlig richtig schreibst – an seinem Regierungsprogramm messen.
Und dort wird „Remigration“ ziemlich konkret definiert: als Rückholung ausgewanderter deutscher Fachkräfte, Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer und freiwillige Remigrationsprogramme für illegale Zuwanderer. An anderer Stelle steht schlicht: „Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen.“
Eine allgemeine Forderung, deutsche Staatsbürger oder Menschen mit bestehendem Aufenthaltsrecht aus Deutschland zu vertreiben, finde ich dort nicht.
2. „Kinder mit Behinderung seien ein ‚Störfaktor‘“
Das steht so ebenfalls nicht im Programm.
Die tatsächliche Formulierung ist durchaus hart und darf selbstverständlich kritisiert werden. Dort steht, behinderte Kinder fänden teilweise keinen Anschluss, erhielten nicht die notwendige Aufmerksamkeit und „lähmen den Unterrichtsfortgang“.
Daraus machst du „Kinder mit Behinderung seien ein ‚Störfaktor‘“. Gerade die Anführungszeichen lassen aber vermuten, dass „Störfaktor“ ein Zitat aus dem Programm sei. Das ist es nicht.
Warum nicht einfach die tatsächlich verwendete Formulierung kritisieren?
3. Familie: „Vater, Mutter, Kind, deutsch“
„Vater, Mutter und Kinder“ steht tatsächlich im Programm. Das ist korrekt.
Das angehängte „deutsch“ steht dort bei dieser Definition allerdings nicht. Das leitest du aus anderen Forderungen ab, etwa daraus, dass bestimmte Familienleistungen an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft werden sollen.
Das kann man politisch kritisieren. Aber auch hier wäre es fair, zwischen dem zu unterscheiden, was tatsächlich dort steht, und der eigenen Interpretation daraus.
4. Neutralitätsgebot für Lehrer
Auch hier wird aus einer Forderung eine mögliche Folge und anschließend klingt die Folge wie die eigentliche Forderung.
Im Programm steht ausdrücklich: „Lehrer dürfen ihre politische Meinung zwar äußern, dürfen sie den Schülern nur nicht aufzwingen.“
Anschließend wird ein strengeres Neutralitätsgebot gefordert, nach dem Lehrer Meinungsäußerungen der Schüler moderieren, aber nicht mit der eigenen Meinung mitdiskutieren sollen.
Ob das rechtlich zulässig ist, wie weit ein solches Neutralitätsgebot reichen dürfte und ob man es pädagogisch für sinnvoll hält, kann man hervorragend diskutieren.
Aber daraus wird bei dir ein Erlass, der Lehrern „verbietet, Rechtsextremismus beim Namen zu nennen“. Das steht so nicht im Programm. Es ist deine Prognose einer möglichen Konsequenz.
5. „Gesichert rechtsextrem“
Hier schreibst du korrekt, dass der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt den Landesverband als gesichert rechtsextrem einstuft.
Wichtig finde ich allerdings auch hier die sprachliche Genauigkeit: Es handelt sich um eine behördliche Einstufung. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Art. 21 GG. Darüber kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Eine solche Entscheidung über die AfD gibt es nicht.
Das bedeutet weder, dass die Einstufung des Verfassungsschutzes wertlos ist, noch dass die AfD deshalb automatisch verfassungstreu wäre. Es bedeutet lediglich, dass man unterschiedliche rechtliche Kategorien nicht miteinander vermischen sollte.
Und genau das zieht sich für mich ein wenig durch den ganzen Beitrag.
Man muss die AfD nicht mögen. Man muss Ulrich Siegmund nicht mögen. Und man darf dieses Regierungsprogramm selbstverständlich kritisieren.
Aber dann würde ich genau das kritisieren, was tatsächlich darin steht.
Du schreibst selbst einen Satz, dem ich vollkommen zustimme:
„Das Programm ist der Maßstab. Nicht der Ton.“
Genau deshalb habe ich ins Programm geschaut. Und an einigen Stellen finde ich dort etwas anderes als das, was dein Beitrag daraus macht.
Vielleicht sollten wir deshalb noch einen dritten Maßstab ergänzen:
Das Programm ist der Maßstab. Nicht der Ton. Aber auch nicht unsere Interpretation des Programms.